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Brandnertal 1896

Neue AGB ab 01.11.2026. Die Fassung 2026 gilt für Verträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Bis dahin gelten die bisherigen AGB.

Fassung 2026 · Stand 30. September 2026 · gilt für Verträge ab 1. November 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Walliserhof GmbH · Brand im Brandnertal

mit Sonderbeilagen Reitstall, Stall- und Anlagenordnung, Hochzeiten & Feiern, Gletscherspa & Alm Spa, Sauna- und Badeordnung

FASSUNG 2026

Inhalt

Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung

Teil A regelt Buchung, Zahlung, Storno und Haftung für alle Aufenthalte und Leistungen im Hotel Walliserhof; er folgt der Gliederung der AGBH 2006 (WKO-Stand 22.1.2026).

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Hotel Walliserhof GmbH („Walliserhof“) und ihren Vertragspartnern über Beherbergung, Gastronomie, Reitstall, Hochzeiten und Feiern, Spa-Leistungen sowie sonstige Zusatzleistungen.

1.2 Für den Reitstall (Beilage 1 samt Stall- und Anlagenordnung, Beilage 1a), Hochzeiten und private Feiern (Beilage 2), Gletscherspa und Treatments (Beilage 3) sowie die Bade- und Saunaordnung (Beilage 4) gelten ergänzend die jeweiligen Sonderbeilagen. Bei Widersprüchen gehen sie Teil A vor.

1.3 Im Einzelnen getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn der Walliserhof ihnen schriftlich zustimmt.

1.4 Bei Buchungen über Reisebüros, Reiseveranstalter oder Buchungsplattformen gehen deren wirksam vereinbarte Bedingungen im Verhältnis zu diesen Partnern vor.

§ 2 Begriffe

Walliserhof / Beherberger: Hotel Walliserhof GmbH samt allen Betriebsteilen (Scesaplana, Walliser, Alte Post, Restaurant Hochsitz, Gletscherspa, Alm Spa, Reitstall).

Gast: jede natürliche Person, die Leistungen in Anspruch nimmt, auch Mitreisende des Vertragspartners.

Vertragspartner: die natürliche oder juristische Person, die für sich oder andere einen Vertrag abschließt.

Konsument / Unternehmer: im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Arrangementpreis: das für den gesamten gebuchten Aufenthalt vereinbarte Entgelt inklusive gebuchter Pauschalleistungen.

§ 3 Vertragsabschluss und Anzahlung

3.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Walliserhof zustande, in der Regel durch schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen während der Geschäftszeiten abrufbar sind.

3.2 Der Walliserhof kann den Vertrag von einer Anzahlung abhängig machen. Er weist vor Vertragsabschluss auf Höhe und Fälligkeit hin. Die Anzahlung beträgt 30 % des Arrangementpreises, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.3 Die Anzahlung ist spätestens 7 Tage vor Anreise einlangend zu bezahlen, bei kurzfristigen Buchungen sofort. Überweisungsspesen trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die Bedingungen der Kartenunternehmen.

3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

3.5 Zur Sicherung kann der Walliserhof bei Buchung eine Kreditkartengarantie verlangen und den Betrag der Anzahlung oder vereinbarter Stornogebühren vorab autorisieren.

3.6 Kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz: Bei Beherbergungs- und Freizeitdienstleistungen für einen bestimmten Termin besteht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es gelten die Stornoregeln in § 5.

§ 4 An- und Abreise

4.1 Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung, sofern der Walliserhof keine andere Bezugszeit anbietet.

4.2 Wird ein Zimmer vor 7:00 Uhr früh bezogen, gilt die vorhergehende Nacht als erste Übernachtung.

4.3 Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr freizugeben. Bei verspäteter Räumung ohne Vereinbarung kann der Walliserhof einen weiteren Tag verrechnen. Die Mitbenutzung von Spa und Räumen am Abreisetag ist nach Verfügbarkeit möglich.

§ 5 Rücktritt und Stornogebühren

Rücktritt durch den Walliserhof

5.1 Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann der Walliserhof ohne Nachfrist zurücktreten.

5.2 Erscheint der Gast bis 18:00 Uhr des Anreisetags nicht, besteht keine Beherbergungspflicht, außer eine spätere Anreise wurde vereinbart.

5.3 Wurde eine Anzahlung geleistet, bleibt das Zimmer bis 12:00 Uhr des Folgetags reserviert. Bei einer Vorauszahlung für mehr als vier Tage endet die Beherbergungspflicht um 18:00 Uhr des vierten Tages (Anreisetag = erster Tag), außer der Gast gibt eine spätere Anreise bekannt.

5.4 Bis spätestens 3 Monate vor Anreise kann der Walliserhof aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung zurücktreten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

Rücktritt durch den Vertragspartner

5.5 Bis 3 Monate vor Anreise ist ein Rücktritt kostenfrei möglich.

5.6 Danach fallen folgende Stornogebühren auf den Arrangementpreis an:

Zeitpunkt der StornierungStornogebühr
mehr als 3 Monate vor Anreisekostenfrei
3 Monate bis 1 Monat vor Anreise40 %
1 Monat bis 1 Woche vor Anreise70 %
letzte Woche vor Anreise und Nichtanreise90 %

5.7 Bei vorzeitiger Abreise ist das vereinbarte Entgelt für den gesamten Zeitraum zu bezahlen. Gelingt eine anderweitige Vermietung, wird der Erlös angerechnet; ersparte Aufwendungen (etwa für Verpflegung) werden abgezogen.

5.8 Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass dem Walliserhof kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein richterliches Mäßigungsrecht bleibt unberührt.

5.9 Für ausdrücklich als „nicht stornierbar“ oder „Flex“ bezeichnete Tarife gelten die bei Buchung angezeigten Bedingungen. Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird empfohlen.

5.9a Anzahlung als Guthaben: Storniert der Vertragspartner bis 7 Tage vor Anreise, kann er statt der Stornogebühr nach 5.6 die geleistete Anzahlung als Guthaben für einen Aufenthalt innerhalb von 24 Monaten stehen lassen; eine Barauszahlung erfolgt dann nicht. Fällt nach 5.5 keine Stornogebühr an, wird die Anzahlung auf Wunsch erstattet.

5.9b Rabattierte Tarife und Buchungsplattformen: Bei rabattierten Buchungen gelten die bei der Buchung angezeigten Stornobedingungen. Die „Non Refundable Rate“ ist eine nicht erstattbare Vorauszahlung. Bei Buchungen über Plattformen wie Booking.com, Expedia oder HRS gelten deren Stornobedingungen.

5.10 Stornierungen sind schriftlich (E-Mail genügt) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang beim Walliserhof.

Behinderung der Anreise

5.11 Ist die Anreise am Anreisetag wegen unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (zB extremer Schneefall, Lawinen- oder Murensperre der Zufahrt ins Brandnertal, Hochwasser) auf allen Wegen unmöglich, ist für die betroffenen Tage kein Entgelt zu zahlen. Der Vertragspartner muss den Walliserhof davon vorab telefonisch oder per E-Mail informieren.

5.12 Die Zahlungspflicht lebt ab dem Zeitpunkt wieder auf, zu dem die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

§ 6 Leistungsänderungen und Ersatzunterkunft

6.1 Kann der Walliserhof das gebuchte Zimmer ausnahmsweise nicht zur Verfügung stellen, informiert er den Gast unverzüglich. Eine gleich- oder höherwertige Unterbringung im eigenen Haus oder in einem anderen Betrieb erfolgt nur mit Zustimmung des Gastes; allfällige Mehrkosten trägt der Walliserhof. Lehnt der Gast ab, werden geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Rechte des Vertragspartners

7.1 Der Vertragspartner hat das Recht auf den üblichen Gebrauch der gebuchten Räume, der allgemein zugänglichen Einrichtungen und auf die übliche Bedienung. Die Hausordnung, die Spa-Ordnung und die Stallordnung sind einzuhalten.

7.2 Einzelne Einrichtungen (etwa Pool, Sauna, Liftanlagen, Reitplatz) können wegen Wartung, Witterung oder Veranstaltungen zeitweise eingeschränkt sein. Bei erheblichen Einschränkungen bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Gastes unberührt.

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

8.1 Das vereinbarte Entgelt samt Zusatzleistungen, Umsatzsteuer und Ortstaxe ist spätestens bei Abreise zu bezahlen.

8.2 Fremdwährungen muss der Walliserhof nicht annehmen. Werden sie angenommen, erfolgt die Umrechnung zum Tageskurs.

8.3 Der Vertragspartner haftet für Schäden, die er, mitreisende Gäste oder Personen verursachen, die mit seinem Wissen Leistungen des Walliserhofs in Anspruch nehmen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.4 Im gesamten Haus, in den Zimmern und auf Balkonen gilt Rauchverbot, auch für E-Zigaretten. Bei Verstößen kann eine Sonderreinigung laut der auf www.walliserhof.at veröffentlichten Preisliste verrechnet werden; der Nachweis eines geringeren Schadens steht frei.

8.5 Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in Restaurant, Bar und Spa nicht konsumiert werden.

8.6 Kosten, die durch unsachgemäße Verwendung von Einrichtungen oder durch Verschulden des Vertragspartners oder seiner Gäste entstehen, verrechnet der Walliserhof in tatsächlicher Höhe zuzüglich eines Bearbeitungsaufschlags von 10 %. Beispiele sind die Alarmierung von Rettung ohne Notfall, außergewöhnlich aufwändige Reinigung oder die Räumung von Bereichen. Für den Täuschungsalarm der Brandmeldeanlage gelten die Pauschalen nach § 8a.

§ 8a Sicherheit, Brandschutz und Täuschungsalarm

8a.1 Der Walliserhof ist mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die bei Auslösung automatisch die Feuerwehr alarmiert. Jeder Alarm führt zu einem Feuerwehreinsatz und in der Regel zur Räumung betroffener Gebäudeteile.

8a.2 Im Alarmfall sind die Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen, Aufzüge nicht zu benutzen und die Sammelplätze aufzusuchen. Den Anweisungen von Personal, Feuerwehr und Polizei ist Folge zu leisten. Wer in seinem Zimmer Unterstützung bei der Evakuierung braucht (etwa wegen Mobilitätseinschränkung), teilt dies bitte bei Anreise mit.

8a.3 Verboten sind insbesondere: Rauchen und offenes Feuer in Zimmern und Räumen, das Abdecken, Abkleben oder Manipulieren von Rauchmeldern, das Offenhalten von Brandschutztüren (Keile, Gegenstände), das Verstellen von Fluchtwegen, der Betrieb eigener Koch-, Heiz- oder Grillgeräte im Zimmer sowie Nebel- oder Rauchtechnik ohne Freigabe; Feuerwerk und Pyrotechnik sind generell verboten.

8a.4 Täuschungsalarm: Löst der Vertragspartner, ein mitreisender Gast oder eine Person, für die er nach 8.3 einzustehen hat, schuldhaft einen Alarm aus, ohne dass eine Gefahr besteht (zB durch Rauchen, Dampf, Kerzen, Nebelmaschine, Missbrauch eines Druckknopfmelders), hat er dem Walliserhof zu ersetzen:

  1. 1. eine Pauschale laut Preisliste 2026 auf www.walliserhof.at, wenn die Feuerwehr ausrückt;
  2. 2. eine Pauschale laut Preisliste 2026 auf www.walliserhof.at, wenn keine Feuerwehr ausrückt (etwa weil der Alarm rechtzeitig abgebrochen wird);
  3. 3. weitere nachgewiesene Schäden, etwa aus der Räumung, Betriebsunterbrechung von Restaurant oder Spa oder berechtigten Ansprüchen anderer Gäste.

8a.5 Bei Kindern haften die Aufsichtspflichtigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, steht frei. Mutwillige Fehlalarme können zudem verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt werden; der Walliserhof ist berechtigt, sie anzuzeigen.

8a.6 Rauchmelder sind auch empfindlich gegenüber starkem Wasserdampf. Bitte beim Duschen die Badezimmertür geschlossen halten und Dampfentwicklung im Zimmer vermeiden.

§ 9 Rechte des Walliserhofs

9.1 Bei Zahlungsverzug stehen dem Walliserhof das Zurückbehaltungsrecht nach § 970c ABGB und das Pfandrecht nach § 1101 ABGB an den eingebrachten Sachen zu.

9.2 Für Zimmerservice oder Leistungen außerhalb der üblichen Zeiten (20:00–6:00 Uhr) kann ein ausgewiesenes Sonderentgelt verrechnet werden.

9.3 Der Walliserhof ist jederzeit zur Zwischenabrechnung berechtigt, bei Aufenthalten über 7 Nächte wöchentlich.

§ 10 Pflichten des Walliserhofs

10.1 Der Walliserhof erbringt die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang. Das Hotel Walliserhof ist nicht nach Hotelsternen klassifiziert; die Klassifizierungsnormen sind daher nicht anzuwenden.

10.2 Nicht im Beherbergungsentgelt enthalten und gesondert verrechnet werden insbesondere: Getränke zu Tisch und an den Bars, Massagen, Beauty- und Spa-Behandlungen, Reitstall-Leistungen, Gästetransporte, Reinigung von Kleidung, Bereitstellung von Salons, Garage, Inventar wie Bademantel, Handtücher oder Dekorationsgegenstände. Für Zusatz- und Kinderbetten gilt ein ermäßigter Preis. Es gilt die Preisliste 2026, veröffentlicht auf www.walliserhof.at und im Haus. Alle Verweise in diesen AGB auf veröffentlichte Preise, Pauschalen und Entgelte beziehen sich auf diese Preisliste.

§ 11 Haftung für eingebrachte Sachen

11.1 Der Walliserhof haftet für eingebrachte Sachen nach den §§ 970 ff ABGB und dem Gastwirtehaftungsgesetz. Geld, Schmuck und Wertsachen sind im Zimmersafe oder an der Rezeption zu verwahren.

11.2 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere, die nicht in Verwahrung gegeben wurden, gilt die gesetzliche Höchstgrenze (derzeit € 550). Darüber haftet der Walliserhof nur bei Kenntnis und Übernahme zur Verwahrung oder bei eigenem Verschulden.

11.3 Die Verwahrung außergewöhnlich wertvoller Gegenstände kann abgelehnt werden.

11.4 Für im Skiraum, in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder und Ausrüstung haftet der Walliserhof nur bei Verschulden; ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande.

11.5 Schäden an eingebrachten Sachen sind dem Walliserhof unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, damit der Sachverhalt geklärt werden kann. Eine verspätete Anzeige kann bei der Beurteilung eines Mitverschuldens berücksichtigt werden.

§ 12 Haftungsbeschränkungen

12.1 Gegenüber Konsumenten haftet der Walliserhof für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung. Für Sachschäden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Folgeschäden, entgangener Gewinn und indirekte Schäden werden nicht ersetzt.

12.3 Für die Nutzung von Pool, Sauna, Fitnessraum, Spielbereichen und Sportgeräten gilt Beilage 3; für den Reitstall Beilage 1.

§ 13 Tiere

13.1 Hunde und andere Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und gegen das auf www.walliserhof.at veröffentlichte Entgelt mitgebracht werden.

13.2 Tiere sind ständig zu beaufsichtigen, im Haus an der Leine zu führen und dürfen nicht allein im Zimmer bleiben, außer dies ist vereinbart.

13.3 Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung haben, die Tierschäden deckt, und diese auf Verlangen nachweisen.

13.4 Vertragspartner und Versicherer haften zur ungeteilten Hand für Schäden durch mitgebrachte Tiere, auch für Ersatzleistungen an Dritte.

13.5 In den Salons und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten. Im Reitstall gilt Beilage 1.

§ 14 Verlängerung

14.1 Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Der Walliserhof kann einem rechtzeitig geäußerten Wunsch zustimmen.

14.2 Ist die Abreise wegen unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (zB Straßensperre durch Lawinen oder Muren) unmöglich, verlängert sich der Vertrag automatisch für die Dauer der Unmöglichkeit. Der Walliserhof verrechnet dafür höchstens den üblichen Nebensaisonpreis.

§ 15 Beendigung und vorzeitige Auflösung

15.1 Ein befristeter Vertrag endet mit Zeitablauf; durch den Tod des Gastes endet er ebenfalls.

15.2 Ein unbefristeter Vertrag kann bis 10:00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Ende aufgelöst werden.

15.3 Der Walliserhof kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn der Gast

  1. 1. die Räume erheblich nachteilig gebraucht, durch rücksichtsloses oder grob ungehöriges Verhalten anderen Gästen, Mitarbeitern oder Tieren das Zusammenleben verleidet oder eine strafbare Handlung gegen diese begeht;
  2. 2. an einer ansteckenden Krankheit leidet oder pflegebedürftig wird;
  3. 3. fällige Rechnungen trotz Nachfrist von 3 Tagen nicht bezahlt.

15.4 Wird die Leistung durch höhere Gewalt (zB Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik) unmöglich, kann der Walliserhof den Vertrag ohne Frist auflösen. Für nicht erbrachte Leistungen bereits bezahlte Beträge werden erstattet.

§ 16 Krankheit, Unfall und Todesfall

Erkrankung oder Unfall während des Aufenthalts

16.1 Erkrankt oder verletzt sich ein Gast, verständigt der Walliserhof auf Wunsch einen Arzt. Bei Gefahr in Verzug alarmiert er den Rettungsdienst (Notruf 144) auch ohne ausdrücklichen Wunsch, insbesondere wenn der Gast selbst nicht handeln kann. Mitarbeiter leisten Erste Hilfe im Rahmen ihrer Ausbildung; ein Defibrillator befindet sich an der Rezeption.

16.2 Solange der Gast nicht selbst entscheiden kann und Angehörige nicht erreichbar sind, veranlasst der Walliserhof die notwendige Behandlung und Verständigung auf Kosten des Gastes. Die Fürsorge endet, sobald der Gast selbst entscheiden kann oder Angehörige verständigt sind.

16.3 Kosten für Arzt, Rettung, Bergrettung, Hubschrauber, Medikamente und Heilbehelfe trägt der Gast bzw. seine Versicherung. Der Walliserhof schießt solche Kosten nicht vor, außer dies ist im Notfall unvermeidbar.

Ansteckende Krankheiten

16.4 Gäste mit einer ansteckenden Krankheit (zB Magen-Darm-Infekt, Influenza, meldepflichtige Krankheiten) informieren bitte umgehend die Rezeption. Zum Schutz anderer Gäste und Mitarbeiter kann der Walliserhof verlangen, dass sie Gemeinschaftsbereiche (Restaurant, Spa, Kinderclub, Reitstall) nicht betreten; Mahlzeiten werden dann nach Möglichkeit aufs Zimmer gebracht. Behördliche Anordnungen nach dem Epidemiegesetz gehen vor.

16.5 Ist ein weiterer Aufenthalt aus medizinischen Gründen oder zum Schutz Dritter nicht zumutbar, kann der Walliserhof den Vertrag nach 15.3 auflösen. Er unterstützt den Gast bei der Organisation der Heimreise oder einer geeigneten Unterbringung.

Krankheit vor der Anreise und vorzeitige Abreise

16.6 Eine Erkrankung vor der Anreise berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt; es gelten die Stornogebühren nach § 5. Bei vorzeitiger Abreise wegen Krankheit gilt 5.7. Der Abschluss einer Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

Todesfall

16.7 Stirbt ein Gast im Walliserhof, verständigt der Walliserhof sofort den Notarzt bzw. den zuständigen Arzt zur Totenbeschau und, soweit die Todesursache unklar oder nicht natürlich ist, die Polizei. Bis zur Freigabe durch Arzt oder Behörde wird das Zimmer nicht betreten und nichts verändert.

16.8 Die Verständigung der Angehörigen erfolgt durch Polizei oder Arzt; der Walliserhof unterstützt mit den ihm bekannten Kontaktdaten. Mitreisende werden bestmöglich betreut.

16.9 Die Überführung veranlassen die Angehörigen über ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl. Sind keine Angehörigen erreichbar, verständigt der Walliserhof die Gemeinde Brand.

16.10 Der Beherbergungsvertrag des verstorbenen Gastes endet mit dem Tod (15.1). Verträge mitreisender Gäste bestehen fort; diese können jedoch ohne Stornogebühr vorzeitig abreisen.

16.11 Persönliche Gegenstände des Verstorbenen verwahrt der Walliserhof und gibt sie nur an Personen heraus, die ihre Berechtigung nachweisen (etwa durch Beschluss des Verlassenschaftsgerichts oder Bestätigung des Gerichtskommissärs). Mitreisenden Ehe- oder Lebenspartnern werden ihre eigenen Sachen und gemeinsam genutzte Gegenstände des täglichen Bedarfs überlassen.

Ersatzansprüche

16.12 Der Walliserhof kann vom Vertragspartner, vom Gast bzw. bei Tod von der Verlassenschaft oder den Erben insbesondere ersetzt verlangen:

  1. 1. offene Arzt-, Rettungs- und Transportkosten, Medikamente und Heilbehelfe;
  2. 2. notwendige Desinfektion und Sonderreinigung des Zimmers;
  3. 3. unbrauchbar gewordene Wäsche, Matratzen und Einrichtung, sonst deren Reinigung;
  4. 4. die Wiederherstellung beschädigter Wände, Böden und Einrichtungsgegenstände;
  5. 5. das Zimmerentgelt bis zur Räumung, zuzüglich der Tage, an denen das Zimmer wegen Desinfektion, behördlicher Sperre oder Sanierung nicht vermietbar war;
  6. 6. sonstige nachgewiesene Schäden.

16.13 Der Walliserhof geht in solchen Fällen mit Rücksicht und Diskretion vor. Ersatzansprüche werden erst nach angemessener Frist und gegenüber den Berechtigten geltend gemacht.

Beilage 1 – Reitstall Walliserhof

Beilage 1 gilt für alle Leistungen des Reitstalls Walliserhof (Mühledörfle 158, 6708 Brand): Reitstunden, Ausritte, Kinder- und Ponyprogramme, Reitkurse sowie die Unterbringung von Gastpferden. Hotelgäste und externe Kunden sind gleich gestellt, sofern nichts anderes angegeben ist.

R1 Angebot und Buchung

R1.1 Buchungen erfolgen an der Rezeption, im Reitstall, telefonisch, per E-Mail oder über die Gästekarten-Plattform der Region. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Walliserhof zustande.

R1.2 Bei der Buchung sind Name, Alter, Körpergewicht und Reiterfahrung jedes Teilnehmers wahrheitsgemäß anzugeben. Der Walliserhof teilt Pferd und Gruppe nach diesen Angaben zu.

R1.3 Gruppenprogramme (zB Kinder-Ponyprogramm) finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen statt. Wird sie nicht erreicht, kann der Walliserhof das Programm bis 2 Stunden vor Beginn absagen; bezahlte Beträge werden erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.

R1.4 Jeder Reitbuchungsbestätigung werden die Kurzfassung, Beilage 1 und die Stall- und Anlagenordnung (Beilage 1a) gesondert beigefügt. Der Teilnehmer, bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter, bestätigt die Kenntnisnahme vor der ersten Reiteinheit schriftlich oder elektronisch.

R2 Teilnahmevoraussetzungen

VoraussetzungRegel
MindestalterPonyprogramm ab 3 Jahren in Begleitung; Führstunden ab 4 Jahren; Reitstunden ab 7 Jahren; Ausritte ab 10 Jahren und Grundkenntnissen
Minderjährigenur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten; unter 10 Jahren Aufsicht durch eine erwachsene Begleitperson vor Ort
Höchstgewicht90 kg, bei Ponys 50 kg – zum Schutz der Pferde
AusrüstungReithelm nach EN 1384 verpflichtend (Leihhelm kostenlos); feste Schuhe mit Absatz; für Kinder und Ausritte Sicherheitsweste empfohlen
Gesundheitkeine Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten; Schwangere und Personen mit relevanten Vorerkrankungen nur nach ärztlicher Abklärung

R2.1 Die Reitlehrerin oder der Reitlehrer kann Teilnehmer ausschließen oder in eine andere Gruppe einteilen, wenn Voraussetzungen fehlen, das Können offensichtlich falsch angegeben wurde oder Anweisungen nicht befolgt werden. Ist der Ausschluss vom Teilnehmer verschuldet, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

R3 Verhalten und Stallordnung

R3.1 Den Anweisungen des Reitpersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Pferde dürfen nur mit Erlaubnis betreten, gefüttert oder aus der Box geholt werden.

R3.2 Im Stall, in der Futterkammer und im Heulager gilt absolutes Rauch- und Feuerverbot. Hunde sind am Stallgelände nicht erlaubt; Ausnahmen nur nach Zustimmung und an der Leine.

R3.3 Kinder dürfen sich im Stallbereich nur in Begleitung Erwachsener aufhalten.

R3.4 Ausritte folgen den markierten und vom Walliserhof freigegebenen Wegen. Reiten abseits davon, auf Pisten oder über Weiden Dritter ist untersagt.

R3.5 Im Übrigen gilt die Stall- und Anlagenordnung (Beilage 1a).

R4 Reitrisiko und Haftung

R4.1 Pferde sind Lebewesen und reagieren auch bei bester Ausbildung und Betreuung mitunter unvorhersehbar (Scheuen, Buckeln, Durchgehen). Reiten ist deshalb mit einem nicht vollständig ausschließbaren Sturz- und Verletzungsrisiko verbunden. Der Teilnehmer nimmt dieses typische Reitrisiko zur Kenntnis.

R4.2 Der Walliserhof haftet als Tierhalter nach § 1320 ABGB, sofern er nicht nachweist, dass er für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt hat, sowie für schuldhaft verursachte Schäden durch Pferde, Ausrüstung oder Personal.

R4.3 Gegenüber Konsumenten ist die Haftung für Personenschäden nicht beschränkt. Für Sachschäden (etwa an Kleidung, Brillen, Handys) ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

R4.4 Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er durch falsche Angaben zu Können, Gewicht oder Gesundheit oder durch Missachtung von Anweisungen verursacht, einschließlich tierärztlicher Kosten für verletzte Pferde.

R4.5 Eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Der Walliserhof unterhält eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

R5 Preise, Zahlung und Storno

R5.1 Es gelten die auf www.walliserhof.at veröffentlichten und im Reitstall ausgehängten Preise. Hotelgäste können auf die Zimmerrechnung buchen lassen; externe Kunden zahlen vor Beginn.

R5.2 Storno durch den Teilnehmer:

Leistungkostenfrei bisdanach
Reitstunde, Führstunde, Ponyprogramm24 Stunden vor Beginn100 %
Ausritt (halbtägig/ganztägig)48 Stunden vor Beginn100 %

R5.3 Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, fällt keine Stornogebühr an. Nachweislich ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

R5.4 Verspätet sich der Teilnehmer, verkürzt sich die Einheit entsprechend; der volle Preis bleibt fällig.

R5.5 Absage durch den Walliserhof: Bei Gewitter, Sturm, Eis, extremer Hitze, Krankheit der Pferde oder behördlichen Anordnungen kann der Walliserhof Einheiten absagen oder abbrechen. Nicht erbrachte Leistungen werden erstattet oder auf Wunsch nachgeholt; weitere Ansprüche bestehen nicht, sofern den Walliserhof kein Verschulden trifft.

R6 Gastpferde (Pferdepension für Hotelgäste)

R6.1 Gäste können nach Verfügbarkeit eigene Pferde in einer Box oder auf der Koppel unterbringen. Die Leistungen (Box, Einstreu, Heu, Kraftfutter, Weidegang, Misten) werden im Einzelvertrag festgelegt; es gelten die auf www.walliserhof.at veröffentlichten Preise.

R6.2 Bei Ankunft sind vorzulegen: Equidenpass, gültiger Impfnachweis (Equine Influenza und Tetanus), Nachweis einer aktuellen Entwurmung, Nachweis einer Pferdehaftpflichtversicherung. Pferde mit Anzeichen ansteckender Krankheiten werden nicht aufgenommen.

R6.3 Für Hengste, Pferde mit bekannten Verhaltensauffälligkeiten oder besonderen Fütterungsanforderungen ist eine vorherige Vereinbarung nötig.

R6.4 Der Einsteller bleibt Tierhalter und haftet für Schäden, die sein Pferd an Personen, Pferden oder Anlagen verursacht. Der Walliserhof haftet für Schäden am Gastpferd nur bei Verschulden seines Personals; gegenüber Konsumenten gilt R4.3 sinngemäß.

R6.5 Bei Erkrankung oder Verletzung des Gastpferdes verständigt der Walliserhof den Einsteller und, wenn dieser nicht erreichbar ist oder Gefahr im Verzug besteht, einen Tierarzt auf Kosten des Einstellers.

R6.6 Für offene Forderungen aus der Einstellung steht dem Walliserhof das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht am Pferd und an der Ausrüstung zu.

R6.7 Storno der Pferdeunterbringung: wie das zugehörige Zimmer nach § 5 Teil A.

R7 Fotos

R7.1 Fotos oder Videos von Reitprogrammen werden nur mit Einwilligung für Werbezwecke verwendet; bei Minderjährigen mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Beilage 1a – Stall- und Anlagenordnung Reitstall Walliserhof

Die Stall- und Anlagenordnung gilt für alle Personen im Reitstall Walliserhof (Mühledörfle 158, 6708 Brand): Reitgäste, Begleitpersonen, Einsteller von Gastpferden und Besucher. Sie wird jeder Reitbuchungsbestätigung gesondert beigefügt, im Stall ausgehängt und ist vor der ersten Reiteinheit zu unterschreiben. Oberstes Ziel ist die Sicherheit und Gesundheit von Gästen, Reitern und Pferden.

1 Miteinander und Zutritt

1.1 Ruhe, Vorsicht, Rücksicht und ein freundlicher Umgangston sind die Grundlage im Stall. Pferde sind Fluchttiere: Bitte vermeiden Sie alles, was sie erschrecken kann, etwa Laufen, Schreien, plötzliche Bewegungen, aufgespannte Schirme, Bälle oder Drohnen.

1.2 Der Reitstall ist für Gäste zu den ausgehängten Stallzeiten (täglich 7:00 bis 21:00 Uhr) und zu gebuchten Einheiten zugänglich. Außerhalb davon nur nach Absprache mit dem Reitstallpersonal.

1.3 Kinder dürfen sich im Stall, auf dem Reitplatz und bei den Koppeln nur in Begleitung Erwachsener aufhalten. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Begleitpersonen.

1.3a Gefahrenbereiche wie Koppeln, Heu- und Futterlager sowie Maschinen- und Geräteräume dürfen von Unbefugten nicht betreten werden.

1.4 Den Anweisungen des Reitstallpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

1.5 Stallruhe ist von 21:00 bis 7:00 Uhr.

2 Umgang mit den Pferden

2.1 Pferde dürfen nur mit Erlaubnis des Personals berührt, geputzt, geführt oder aus Box und Koppel geholt werden. Nicht hinter Pferde stellen und nicht unter dem Hals durchgehen.

2.2 Füttern ist nur mit Erlaubnis und nur mit dem vom Walliserhof bereitgestellten Futter gestattet. Fremde Pferde dürfen nicht gefüttert werden. Mitgebrachtes Brot, Zucker oder Obst bitte nicht verfüttern.

2.2a Die Fütterung von Gastpferden wird nur nach Absprache zwischen Einsteller und Reitstallpersonal geändert.

2.3 Pferde werden am Zügel auf den Reitplatz geführt; aufgesessen wird erst dort am vorgesehenen Platz, abgesessen ebenso.

2.4 Longieren und das freie Laufenlassen von Pferden auf Reitplatz und Koppeln sind nur durch oder mit Zustimmung des Personals erlaubt.

2.5 Jede Form von Tierquälerei ist verboten und wird ausnahmslos angezeigt. Das Personal kann eine Reiteinheit abbrechen, wenn ein Pferd überfordert oder unangemessen behandelt wird.

2.6 Anzeichen von Krankheit, Lahmheit oder Verletzung eines Pferdes sind sofort dem Reitstallpersonal zu melden.

3 Ausrüstung und Kleidung

3.1 Helmpflicht für alle Reitenden, auch beim Führen und im Ponyprogramm: Reithelm nach EN 1384 (Leihhelme gibt es kostenlos im Stall).

3.2 Feste Schuhe mit Absatz, lange Hosen. Keine Sandalen, Flip-Flops oder Sneaker ohne Absatz. Für Kinder und bei Ausritten wird eine Sicherheitsweste empfohlen.

3.3 Geritten wird nur mit der vom Walliserhof bereitgestellten oder freigegebenen, fachgemäßen Ausrüstung.

3.4 Beim Reiten keine Kopfhörer, kein Handy in der Hand; lose Schals und Schmuck ablegen.

4 Stall, Anlage und Gelände

4.1 Maschinen, Geräte, Futtermittel, Einstreu und Arbeitsmaterial des Walliserhofs dürfen nicht eigenmächtig verwendet oder entnommen werden.

4.2 Trainingsmaterial und Hindernisse werden nach Gebrauch an ihren Platz zurückgebracht. Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder beritten werden.

4.3 Einsteller von Gastpferden halten Box, Stallgasse und Putzplatz sauber, entfernen Pferdeäpfel sofort und bringen Mist in die vorgesehenen Behälter, sofern das Misten nicht als Leistung gebucht ist.

4.3a Stallgassen sind jederzeit frei von Putzboxen, Decken, Sätteln und sonstiger Ausrüstung zu halten, weil sie Fluchtwege sind.

4.3b Pferdeäpfel auf Putzplatz, Waschplatz, Stallgasse und Wegen entfernt jeder Reiter bzw. Einsteller sofort; nach eigenständiger Nutzung ist auch der Reitplatz abzumisten.

4.4 Ausritte folgen nur den freigegebenen Wegen (siehe Beilage 1, R3.4). Weiden, Pisten und Grundstücke Dritter werden nicht beritten.

4.5 Am Stallgelände gilt Schritttempo für alle Fahrzeuge. Fahrzeuge werden nur auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt; Grünflächen und Koppeln dürfen nicht befahren werden. Hoffahrzeuge haben Vorrang. Schäden werden verrechnet.

4a Reitbahnordnung

4a.1 Vor dem Betreten oder Verlassen der Bahn ruft man „Tür frei?“ und wartet auf die Antwort.

4a.2 Begegnungen erfolgen linke Schulter an linker Schulter; wer auf der linken Hand reitet, bleibt auf dem Hufschlag.

4a.3 Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Wendungen. Wer Schritt reitet oder hält, macht den Hufschlag frei; Halten, Auf- und Absitzen erfolgen in der Bahnmitte bzw. an der Aufstiegshilfe.

4a.4 Abstand zum vorderen Pferd mindestens eine Pferdelänge, beim Überholen seitlich ausreichend Abstand.

4a.5 Während einer Reitstunde oder Gruppe hat der Unterricht Vorrang; freies Reiten auf dem Platz nur nach Absprache mit dem Personal.

5 Sicherheit und Schäden

5.1 Im Stall, im Heulager, in der Futterkammer und auf dem gesamten Stallgelände gilt absolutes Rauch- und Feuerverbot, auch für E-Zigaretten.

5.2 Schäden an Anlage, Ausrüstung oder Pferden sind sofort dem Personal zu melden.

5.3 Bei einem Sturz oder Unfall bleiben Sie ruhig, halten Abstand zu den Pferden und folgen den Anweisungen des Personals. Notruf: 144. Notfallnummer Geschäftsführung: 0664 2227948. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Stallbüro.

6 Tierärztliche Behandlung

6.1 Die Pferde des Walliserhofs werden ausschließlich vom Tierarzt des Walliserhofs behandelt. Eigene Behandlungen, Medikamente oder Untersuchungen durch Gäste sind nicht erlaubt.

6.2 Gastpferde werden vom Tierarzt des Einstellers behandelt; ist dieser nicht erreichbar oder besteht Gefahr im Verzug, gilt Beilage 1, R6.5.

6.3 Das österreichische Tierschutzgesetz und die Tierhaltungsverordnung sind einzuhalten. Gastpferde müssen den vorgeschriebenen Impfschutz haben und frei von ansteckenden Krankheiten sein (Beilage 1, R6.2); der Equidenpass wird während des Aufenthalts im Stallbüro hinterlegt.

7 Hunde, Fotos und Fundsachen

7.1 Hunde sind am Stallgelände grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen nur nach Zustimmung des Personals, dann ausnahmslos an der Leine; Hundekot ist sofort zu entfernen.

7.2 Fotografieren für private Zwecke ist erlaubt, ohne Blitz und ohne die Pferde zu stören. Aufnahmen anderer Personen dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden.

7.3 Liegen gebliebene Ausrüstung und Kleidung werden an die Rezeption im Gebäude Scesa gebracht (Beilage 4, B9.3).

8 Verstöße

8.1 Wer gegen diese Ordnung verstößt, kann vom Personal abgemahnt, von einer Reiteinheit ausgeschlossen oder des Stallgeländes verwiesen werden. Bei verschuldetem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung (Beilage 1, R2.1).

8.2 Der Umgang mit Pferden birgt typische, nicht ganz vermeidbare Risiken, die jeder Reitende und Einsteller zur Kenntnis nimmt. Für die Haftung des Walliserhofs gilt Beilage 1, R4; Einsteller benötigen eine aufrechte Tierhalter-Haftpflichtversicherung (R6.2).

Kenntnisnahme

Ich habe die Stall- und Anlagenordnung des Reitstalls Walliserhof sowie die Bedingungen der Beilage 1 zur Kenntnis genommen und bin mit den Regeln einverstanden. Meine Angaben zu Alter, Gewicht, Reiterfahrung und Gesundheit sind richtig.

FeldEintrag
Name Teilnehmer/in
Geburtsdatum
Datum
Unterschrift
Bei Minderjährigen: Name und Unterschrift Erziehungsberechtigte/r

Hotel Walliserhof GmbH · Reitstall Walliserhof · Brand, Fassung 2026

Kurzfassung für Reitbuchungsbestätigungen

Dieser Textbaustein wird in jede Bestätigung einer Reitbuchung gesondert aufgenommen, zusammen mit Beilage 1 und dieser Stall- und Anlagenordnung als Anhang.

Wichtig für Ihre Reitbuchung im Reitstall Walliserhof

Treffpunkt: Reitstall Walliserhof, Mühledörfle 158, 6708 Brand, bitte 10 Minuten vor Beginn.

Helmpflicht: Reithelm nach EN 1384, Leihhelm kostenlos. Feste Schuhe mit Absatz, lange Hose.

Voraussetzungen: Mindestalter und Höchstgewicht (90 kg, Ponys 50 kg) laut Beilage 1, R2. Bitte geben Sie Alter, Gewicht und Reiterfahrung richtig an.

Minderjährige: nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.

Storno: Reit-, Führstunde und Ponyprogramm bis 24 Stunden, Ausritte bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei, danach 100 %.

Wetter: Bei Gewitter, Sturm oder Eis kann der Walliserhof absagen; Sie erhalten dann einen Ersatztermin oder den Betrag zurück.

Stall- und Anlagenordnung: Bitte vor der ersten Einheit lesen und unterschreiben (Anhang).

Reitrisiko: Reiten ist trotz aller Sorgfalt mit einem Sturz- und Verletzungsrisiko verbunden. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen.

Fragen: Rezeption 05559 241.

Beilage 2 – Hochzeiten und private Feiern

Beilage 2 gilt für Hochzeiten, Verlobungen, Polterabende, Taufen, Geburtstage und andere private Feiern ab 20 Personen im Walliserhof („Veranstaltung“). Vertragspartner ist, wer das Angebot annimmt („Veranstalter“, in der Regel das Brautpaar).

H1 Reservierung und Vertrag

H1.1 Eine unverbindliche Terminoption hält der Walliserhof 14 Tage frei. Fragt in dieser Zeit ein anderer Interessent an, wird der Veranstalter informiert und hat 3 Tage Zeit zur verbindlichen Buchung.

H1.2 Der Vertrag kommt mit dem beidseitig unterzeichneten Veranstaltungsvertrag oder der schriftlichen Annahme des Angebots zustande. Bestandteile sind das Angebot, der Ablaufplan und diese AGB.

H1.3 Die Betreuung erfolgt durch das Hochzeitsteam des Walliserhofs. Planungsgespräche, Menüverkostung für 2 Personen und ein Probelauf der Zeremonie sind im Paket enthalten, sofern im Angebot angeführt.

H2 Leistungen und Räume

H2.1 Der Walliserhof stellt die vereinbarten Räume (zB Saal, Terrasse, Garten für die Trauung) für die vereinbarte Zeit zur Verfügung. Eine Änderung auf gleichwertige Räume ist nur zulässig, wenn sie dem Veranstalter zumutbar ist, insbesondere bei geänderter Personenzahl.

H2.2 Schlechtwetter: Für Trauungen und Empfänge im Freien wird ein Innenraum reserviert. Die Entscheidung über die Verlegung treffen Veranstalter und Walliserhof gemeinsam bis 3 Stunden vor Beginn; bei akuter Gefahr (Gewitter, Sturm) entscheidet der Walliserhof.

H2.3 Die standesamtliche Trauung organisiert der Veranstalter mit dem Standesamt Brand bzw. Bludenz selbst; der Walliserhof stellt den Raum.

H2.4 Die Veranstaltung endet um 02:00 Uhr. Eine Verlängerung ist nach Vereinbarung gegen die auf www.walliserhof.at veröffentlichte bzw. im Angebot genannte Stundenpauschale möglich. Im Freien ist ab 22:00 Uhr keine laute Musik gestattet; die Vorgaben der Gemeinde Brand zur Nachtruhe sind einzuhalten.

H3 Personenzahl, Menü und Mindestumsatz

H3.1 Die endgültige Personenzahl ist spätestens 10 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich bekanntzugeben. Sie ist Abrechnungsgrundlage; bei mehr Teilnehmern wird die tatsächliche Zahl verrechnet.

H3.2 Eine Verringerung um bis zu 10 % gegenüber der zuletzt gemeldeten Zahl ist kostenfrei. Darüber hinaus werden 80 % des Menüpreises für die fehlenden Personen verrechnet.

H3.3 Menüauswahl, Allergien und Sonderwünsche (vegetarisch, vegan, glutenfrei) sind bis 4 Wochen vor der Veranstaltung festzulegen.

H3.4 Für exklusiv reservierte Räume gilt der im Angebot genannte Mindestumsatz für Speisen und Getränke. Wird er unterschritten, wird die Differenz als Raummiete verrechnet.

H3.5 Preise gelten für das vereinbarte Datum. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 12 Monate, kann der Walliserhof Speisen- und Getränkepreise im Ausmaß der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) anpassen, höchstens um 5 % pro Jahr. Senkungen des Index werden ebenso weitergegeben.

H4 Anzahlung und Zahlung

FälligkeitBetrag
bei Vertragsabschluss20 % der voraussichtlichen Gesamtsumme
3 Monate vor der Veranstaltungweitere 30 %
14 Tage vor der Veranstaltungweitere 30 %
nach der VeranstaltungRestbetrag binnen 14 Tagen nach Rechnung

H4.1 Werden Anzahlungen trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen nicht geleistet, kann der Walliserhof zurücktreten; es gelten dann die Stornogebühren nach H5.

H5 Stornierung durch den Veranstalter

H5.1 Die Stornierung ist schriftlich zu erklären. Die Stornogebühr bemisst sich an der vereinbarten Leistung für Speisen, Getränke, Raum und Technik (bei Menüs: vereinbarte Personenzahl × Menüpreis zuzüglich der auf www.walliserhof.at veröffentlichten bzw. im Angebot genannten Getränkepauschale pro Person):

Zeitpunkt der StornierungStornogebühr
mehr als 12 Monate vor der Veranstaltungkostenfrei, Anzahlung wird erstattet
12 bis 6 Monate20 %
6 bis 3 Monate40 %
3 bis 1 Monat60 %
weniger als 1 Monat80 %

H5.2 Der Nachweis eines geringeren Schadens steht dem Veranstalter frei. Kann der Termin anderweitig vergeben werden, wird der Erlös angerechnet.

H5.3 Terminverschiebung: Eine einmalige Verschiebung auf einen Termin innerhalb von 12 Monaten ist bis 6 Monate vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, sofern Räume verfügbar sind. Geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

H5.4 Das für die Hochzeitsgäste reservierte Zimmerkontingent ist in H7 geregelt; Einzelbuchungen von Gästen unterliegen § 5 Teil A.

H6 Externe Dienstleister, Dekoration und eigene Getränke

H6.1 Fotografen, Musiker, DJs, Floristen, Konditoren oder freie Trauredner beauftragt der Veranstalter auf eigene Rechnung. Namen und Kontaktdaten sind 4 Wochen vorher bekanntzugeben. Der Walliserhof haftet nicht für deren Leistungen.

H6.2 Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nur nach Vereinbarung erlaubt. Für mitgebrachten Wein oder Sekt wird ein Korkgeld pro Flasche, für die Hochzeitstorte oder mitgebrachte Speisen ein Tellergeld pro Person laut der auf www.walliserhof.at veröffentlichten Preisliste verrechnet.

H6.3 Dekoration ist mit dem Walliserhof abzustimmen und muss brandschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Nicht gestattet sind: offenes Feuer außer in geschlossenen Windlichtern, Konfetti, Glitter, Reis, Streu aus Kunststoff, Nebelmaschinen ohne Freigabe (Rauchmelder), Wunderkerzen in Innenräumen, Himmelslaternen sowie Nägel oder Klebeband an Wänden. Feuerwerk und sonstige Pyrotechnik sind auf dem gesamten Gelände des Walliserhofs nicht zulässig.

H6.4 Dekoration und Material sind am Folgetag bis 11:00 Uhr zu entfernen. Danach kann der Walliserhof entfernen und Aufwand sowie Lagerung verrechnen. Außergewöhnlicher Reinigungsaufwand wird nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

H6.5 Musik: Anmeldung bei AKM und Tragung der Gebühren obliegen dem Veranstalter, sofern der Walliserhof sie nicht laut der auf www.walliserhof.at veröffentlichten Preisliste pauschal verrechnet.

H7 Zimmerkontingent für Hochzeitsgäste

H7.1 Der Walliserhof reserviert auf Wunsch ein Zimmerkontingent zum vereinbarten Hochzeitstarif. Das Brautpaar erhält die Hochzeitssuite für die Hochzeitsnacht inklusive.

H7.2 Nicht bis 8 Wochen vor der Veranstaltung abgerufene Zimmer werden kostenfrei freigegeben. Danach buchen Gäste direkt; es gilt Teil A.

H7.3 Hat der Veranstalter die Zimmer für seine Gäste verbindlich gebucht und übernimmt er die Kosten, gelten für Stornierungen die Staffeln in § 5 Teil A.

H8 Haftung und Schäden

H8.1 Der Veranstalter haftet für Schäden, die er, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister am Gebäude, Inventar oder an Außenanlagen verursachen.

H8.2 Für mitgebrachte Geschenke, Dekoration und Technik übernimmt der Walliserhof keine Verwahrung; er haftet nur bei Verschulden. Ein versperrbarer Raum wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

H8.3 Im Übrigen gilt § 12 Teil A.

H8.4 Lösen Gäste der Veranstaltung oder beauftragte Dienstleister einen Täuschungsalarm aus (etwa durch Nebelmaschine, Pyrotechnik, Kerzen oder Rauchen), haftet der Veranstalter nach § 8a Teil A. Technik von Dienstleistern, die Rauch oder Dunst erzeugt, ist vorab mit dem Walliserhof abzustimmen; eine Abschaltung von Meldern ist nur durch den Walliserhof und nur bei gleichwertiger Ersatzmaßnahme möglich.

H9 Rücktritt durch den Walliserhof

H9.1 Der Walliserhof kann zurücktreten, wenn die Veranstaltung den Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses gefährdet, der Zweck falsch angegeben wurde oder höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht. Bei höherer Gewalt werden geleistete Zahlungen erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet; Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern den Walliserhof kein Verschulden trifft.

Beilage 3 – Gletscherspa, Alm Spa und Treatments

Beilage 3 gilt für die Nutzung des Gletscherspa, des Alm Spa, des Fitnessraums sowie für Massagen, Kosmetik und Körperbehandlungen („Treatments“), für Hotelgäste wie für externe Day-Spa-Gäste.

S1 Zutritt und Nutzung

S1.1 Hotelgäste nutzen den Spa-Bereich während ihres Aufenthalts im Rahmen der gebuchten Leistung. Externe Gäste erhalten Zutritt mit Day-Spa-Ticket nach Verfügbarkeit; der Walliserhof kann die Zahl externer Gäste begrenzen.

S1.2 Öffnungszeiten: Badebereich frühestens 7:00 bis längstens 22:00 Uhr, Saunen frühestens 10:00 bis längstens 22:00 Uhr, jeweils laut Aushang. Einzelne Bereiche können wegen Reinigung, Wartung oder Revision vorübergehend geschlossen sein.

S1.3 Bademantel und Saunatuch stehen im Zimmer bereit bzw. werden gegen Entgelt verliehen. Verlorene oder nicht zurückgegebene Artikel werden verrechnet. Es gelten die auf www.walliserhof.at veröffentlichten Preise.

S2 Kinder und Jugendliche

BereichRegel
GletscherspaKinder bis 17:00 Uhr herzlich willkommen
SaunenKinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener
Pool und BadebereichKinder bis 8 Jahre nur mit einer verantwortlichen Begleitperson
Fitnessraumab 16 Jahren, darunter nur mit Begleitung

S2.1 Es gibt keine Badeaufsicht. Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt ausschließlich bei den Begleitpersonen. Nichtschwimmer dürfen das Becken nur mit Schwimmhilfe und unter direkter Aufsicht benutzen.

S3 Spa-Ordnung und Hygiene

S3.1 Vor der Nutzung ist zu duschen. Die Saunen werden textilfrei mit untergelegtem Handtuch benutzt; im Pool und Familienspa ist Badebekleidung zu tragen.

S3.2 Im gesamten Spa gilt Ruhe, Handy- und Fotografierverbot. Glas, mitgebrachte Speisen und alkoholische Getränke sind nicht erlaubt.

S3.3 Liegen dürfen nicht dauerhaft mit Handtüchern reserviert werden; nach 30 Minuten Abwesenheit kann das Personal sie freigeben.

S3.4 Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder unter Alkoholeinfluss sind von der Nutzung ausgeschlossen. Bei groben Verstößen gegen die Spa-Ordnung kann der Walliserhof den Zutritt ohne Erstattung verweigern.

S4 Gesundheit und Eigenverantwortung

S4.1 Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Kneippbecken und Whirlpool können den Kreislauf stark belasten. Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Schwangerschaft oder Einnahme bestimmter Medikamente ist vorher ärztlicher Rat einzuholen.

S4.2 Die Nutzung erfolgt in Eigenverantwortung. Für Unfälle haftet der Walliserhof, wenn er oder seine Mitarbeiter sie schuldhaft verursacht haben, etwa durch mangelhafte Wartung. Gegenüber Konsumenten ist die Haftung für Personenschäden nicht beschränkt.

S4.3 Im Fitnessraum sind Geräte nach Anleitung zu verwenden. Es findet keine Trainingsbetreuung statt, außer sie ist gebucht.

S5 Treatments – Buchung und Durchführung

S5.1 Treatments sind im Voraus an der Spa-Rezeption, der Hotelrezeption oder online zu buchen. Eine Buchung bei Anreise wird empfohlen, weil Termine begrenzt sind.

S5.2 Vor der ersten Behandlung ist ein Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Relevante Erkrankungen, Allergien, Schwangerschaft und kürzliche Operationen sind anzugeben. Bei Kontraindikationen kann das Personal eine Behandlung anpassen oder ablehnen; ist dies bei wahrheitsgemäßen Angaben nicht vorher erkennbar, wird nicht verrechnet.

S5.3 Treatments dienen dem Wohlbefinden und ersetzen keine ärztliche oder physiotherapeutische Behandlung.

S5.4 Bitte 10 Minuten vor Termin erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlung, um nachfolgende Termine nicht zu verschieben; der volle Preis bleibt fällig.

S5.5 Die Behandlerin oder der Behandler kann eine Behandlung abbrechen, wenn sich der Gast unangemessen verhält; der volle Preis bleibt fällig.

S6 Storno von Treatments

Zeitpunkt der StornierungStornogebühr
bis 24 Stunden vor Terminkostenfrei
weniger als 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen100 %

S6.1 Für in Arrangements enthaltene Treatments gilt bei Nichtinanspruchnahme keine Erstattung; bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin während des Aufenthalts angeboten.

S6.2 Für Day-Spa-Pakete und Spa-Gruppenbuchungen ab 6 Personen gilt: kostenfrei bis 7 Tage vorher, danach 50 %, ab 48 Stunden 100 %.

S6.3 Kann der Walliserhof einen Termin wegen Krankheit der Behandlerin oder des Behandlers nicht einhalten, wird ein Ersatztermin angeboten oder der Betrag erstattet.

S7 Wertsachen

S7.1 Für den Spa-Besuch stehen versperrbare Kasten zur Verfügung. Wertsachen sind im Zimmersafe zu lassen. Der Walliserhof haftet für Verlust nur bei Verschulden; § 11 Teil A gilt sinngemäß. Verlorene Schlüssel oder Armbänder werden laut der auf www.walliserhof.at veröffentlichten Preisliste verrechnet.

Beilage 4 – Sauna- und Badeordnung

Beilage 4 ist die Sauna- und Badeordnung für Gletscherspa und Alm Spa. Sie aktualisiert den bisherigen § 19 der AGB und wird im Spa ausgehängt.

Liebe Gäste und Freunde des Walliserhof, unsere Bade- und Saunaanlagen sollen Ihnen Erholung und Gesundheit bieten. Die folgenden Regeln dienen Ihrer Sicherheit, der Hygiene und dem Wohlbefinden aller Gäste.

B1 Vertrag und Eintritt

B1.1 Mit dem Lösen einer Eintrittskarte, der Buchung einer Übernachtung oder einer Spa-Behandlung schließen Sie mit der Hotel Walliserhof GmbH einen Bade- und Saunabesuchsvertrag. Diese Ordnung ist Vertragsinhalt.

B1.2 Für die Benutzung ist eine gültige Eintrittskarte oder Zimmerkarte des Walliserhofs nötig. Es gelten die auf www.walliserhof.at veröffentlichten und im Spa ausgehängten Tarife. Das Personal kann das Vorweisen verlangen. Eintrittskarten sind nicht übertragbar und werden nicht zurückgenommen; verlorene Karten werden nicht neu ausgestellt.

B1.3 Öffnungszeiten: Badebereich 7:00 bis 22:00 Uhr, Saunen 10:00 bis 22:00 Uhr, jeweils laut Aushang. Wird die zulässige Besucherzahl erreicht, kann der Zutritt vorübergehend beschränkt werden.

B2 Wer die Anlagen nicht oder nur begleitet benutzen darf

B2.1 Nicht benutzen dürfen die Anlagen: Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (zB Grippe) und Personen, denen das Personal ein Benutzungsverbot erteilt hat.

B2.2 Personen mit Anfallsleiden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Schwangere klären die Benutzung bitte vorab mit ihrem Arzt. Personen mit Anfallsleiden und Personen, die sich nicht sicher ohne fremde Hilfe bewegen können, benutzen die Anlagen nur mit geeigneter Begleitperson.

B2.3 Kinder sind im Gletscherspa bis 17:00 Uhr willkommen. Kinder bis 8 Jahre müssen von einer verantwortlichen Person begleitet werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Saunen nur in Begleitung Erwachsener benutzen.

B2.4 Der Walliserhof kann Personen, deren Zulassung bedenklich erscheint, den Zutritt verweigern.

B3 Aufsicht über Kinder und Gruppen

B3.1 Es gibt keine Badeaufsicht. Das Personal kann Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und Personen mit Beeinträchtigung nicht beaufsichtigen. Die Aufsicht liegt bei Eltern, Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen, auch wenn diese den Spa-Bereich selbst nicht betreten oder früher verlassen.

B3.2 Nichtschwimmer benutzen das Becken nur mit Schwimmhilfe und unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson.

B3.3 Bei Gruppenbesuchen sorgt die Gruppenleitung für die Einhaltung dieser Ordnung, ist während des gesamten Besuchs anwesend und stimmt sich mit dem Personal ab.

B3.4 Die Jugendschutzbestimmungen (insbesondere Alkohol- und Rauchverbot) sind einzuhalten.

B4 Hygiene

B4.1 Vor jedem Betreten von Becken und Saunen ist zu duschen; die Saunakabine wird nur abgetrocknet betreten. Duschen sind nach Gebrauch abzudrehen.

B4.2 Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

B4.3 Seife, Shampoo und Waschmittel dürfen im Becken nicht verwendet, Badebekleidung darf dort nicht gewaschen werden. Rasieren, Haarfärben, Nagelpflege und eigene Peelings, Öle oder Cremes sind außerhalb der Behandlungsräume untersagt.

B4.4 Kleinkinder, die noch nicht sauber sind, dürfen das Wasser nur mit Schwimmwindel betreten.

B4.5 Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter.

B5 Verhalten und Sicherheit

B5.1 Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste. Zu unterlassen ist alles, was andere stört oder gefährdet, insbesondere Lärm, Singen, Pfeifen und Telefonieren. Mobiltelefone sind stummzuschalten.

B5.2 Der Boden ist immer nass und rutschig. Bitte gehen Sie langsam, niemals rennen, und benutzen Sie Stufen mit Vorsicht. Springen, Kopfsprünge und Tauchen vom Beckenrand sowie Untertauchen oder Hineinstoßen anderer sind verboten.

B5.3 Rauchen ist im gesamten Hotel Walliserhof verboten, auch mit E-Zigaretten.

B5.4 Glasflaschen und Gläser sind im Barfußbereich verboten. Alkoholische Getränke dürfen im Barfußbereich nicht konsumiert werden. Bitte essen und trinken Sie vor und während des Bade- und Saunabesuchs maßvoll.

B5.5 Liegen und Stühle bitte nicht reservieren; nach 30 Minuten Abwesenheit kann das Personal sie freigeben.

B5.6 Absperrungen und Abgrenzungen dürfen nicht überklettert werden. Anlagen sind nur ihrem Zweck entsprechend und schonend zu benutzen. Wer Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, auch unabsichtlich, meldet dies bitte an der Rezeption (Tel. 05559 241) und ersetzt die Kosten der Behebung.

B5.7 Fotografieren und Filmen anderer Gäste oder des Personals ist verboten. Gewerbliche Tätigkeit und Werbung sind nur mit Zustimmung des Walliserhofs erlaubt.

B6 Pool und Whirlpool

B6.1 Im Pool und Whirlpool ist Badebekleidung zu tragen.

B6.2 Im Whirlpool beträgt die Verweildauer höchstens 15 Minuten; bei Andrang bitte Platz machen.

B7 Saunen, Dampfbad, Infrarotkabine und Kneippbecken

B7.1 In der Sauna wird stets ein ausreichend großes, trockenes Sitz- bzw. Liegetuch untergelegt, damit kein Schweiß auf das Holz tropft.

B7.2 Die Sauna ist ein Wechselbad: Nach dem Saunagang (in der Regel 8 bis 15 Minuten) bitte an der frischen Luft und unter der Dusche abkühlen, bevor Tauch- oder Kneippbecken benutzt werden.

B7.3 Aufgüsse erfolgen nur durch das Personal oder mit den bereitgestellten Mitteln. Eigene Aufgussmittel sind verboten. Nichts auf den Saunaofen legen und keine Handtücher über Ofen oder Infrarotstrahler hängen (Brandgefahr).

B7.4 Bei Unwohlsein die Sauna sofort verlassen und das Personal verständigen oder den Notrufknopf drücken.

B8 Teebar

B8.1 An der Teebar gibt es Tee und Früchte zum Genießen im Saunabereich. Bitte nur die bereitgestellten Kunststoffbecher verwenden. Tee und Becher dürfen nicht aus dem Saunabereich mitgenommen werden; mitgenommener Tee wird verrechnet.

B8.2 Achtung: Das Teewasser ist rund 95 Grad heiß. Gehen Sie vorsichtig damit um und achten Sie besonders auf Kinder, um Verbrühungen zu vermeiden. Der Walliserhof haftet für Verbrühungen nur, wenn ihn oder seine Mitarbeiter ein Verschulden trifft, etwa bei einem Defekt des Geräts.

B9 Wertsachen, Schlüssel und Fundsachen

B9.1 Im Eingangsbereich des Gletscherspa (Gebäude Walliserhof) befinden sich bei den Umkleiden Spinde, in denen Wertsachen versperrt aufzubewahren sind. Für Wertsachen, die sonst in den Spa-Bereich mitgenommen werden, haftet der Walliserhof nur bei Verschulden.

B9.2 Für ausgegebene Schlüssel kann eine Kaution laut Preisliste 2026 auf www.walliserhof.at verlangt werden. Schlüssel, Karten und Wertkarten sind beim Verlassen zurückzugeben; für verlorene Schlüssel ist Ersatz zu leisten.

B9.3 Verluste, Diebstähle und Fundsachen ab dem in der Preisliste 2026 auf www.walliserhof.at genannten Wert sind an der Rezeption im Gebäude Scesa zu melden bzw. gegen Bestätigung abzugeben.

B10 Unfälle und Notfälle

B10.1 Kommt es zu einem Unfall, leitet das Personal im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfe ein. Jeder Gast ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten.

B10.2 Ein Erste-Hilfe-Kasten hängt in den Umkleiden, ein Defibrillator befindet sich an der Rezeption. Notruf: 144 (Rettung) oder 112 (Euronotruf). Rezeption: Tel. 05559 241.

B10.3 Unfälle, Diebstähle und Beschwerden sind sofort dem Personal oder der Rezeption zu melden. Wer eine drohende Gefahr für andere bemerkt, meldet sie bitte ebenfalls sofort.

B10.4 Notrufknöpfe und Brandmelder nur im Notfall betätigen; bei missbräuchlicher Auslösung gilt § 8a Teil A.

B11 Pflichten des Walliserhofs und Hausrecht

B11.1 Der Walliserhof sorgt dafür, dass die Anlagen vorschriftsgemäß errichtet, betrieben und gewartet werden und die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Sind Anlagen gestört oder schadhaft, wird ihre Benutzung sofort untersagt oder eingeschränkt.

B11.2 Das Personal kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren die Einhaltung dieser Ordnung. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten, auch wenn ein Gast sie für nicht gerechtfertigt hält.

B11.3 Bei Verstößen kann das Personal abmahnen, aus dem Spa verweisen und in schweren Fällen ein Besuchsverbot für die Zukunft aussprechen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintritts besteht dann nicht.

B12 Haftung

B12.1 Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Unfälle lassen sich weder vom Walliserhof noch vom Personal vollständig verhindern; die typischen Risiken von Baden, Schwimmen und Saunieren trägt der Gast.

B12.2 Der Walliserhof haftet für Schäden, die er oder sein Personal schuldhaft verursacht. Gegenüber Konsumenten ist die Haftung für Personenschäden nicht beschränkt; für Sachschäden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

B12.3 Für Schäden durch Missachtung dieser Ordnung oder der Anweisungen des Personals, durch andere Gäste oder Dritte oder durch höhere Gewalt haftet der Walliserhof nicht, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft. Ein Mitverschulden des Gastes führt zur Schadensteilung.

B12.4 Parkplätze sind nicht bewacht; ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, der Walliserhof haftet nur bei Verschulden.

Das ganze Team vom Hotel Walliserhof wünscht Ihnen eine schöne und erholsame Zeit.

Teil C – Gutscheine, Datenschutz und Schlussbestimmungen

§ 17 Gutscheine

17.1 Wertgutscheine können für alle Leistungen des Walliserhofs eingelöst werden, einschließlich Reitstall und Spa. Eine Barablöse ist ausgeschlossen; ein Restwert bleibt als Guthaben erhalten.

17.2 Gutscheine sind 30 Jahre ab Ausstellung einlösbar, sofern keine kürzere, ausdrücklich sachlich begründete Frist vereinbart ist.

17.3 Leistungsgutscheine (zB „eine Massage 50 Minuten“, „ein Ausritt“) werden nach Ablauf von 2 Jahren zum damaligen Kaufpreis als Wertgutschein angerechnet, wenn sich der Preis der Leistung erhöht hat.

17.4 Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet, außer der Gutschein ist anhand der Nummer eindeutig nachweisbar und noch nicht eingelöst.

§ 18 Datenschutz, Meldepflicht und Fotos

18.1 Der Walliserhof verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragserfüllung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Gästeblatt nach Meldegesetz, Ortstaxe, Buchhaltung) und nach Einwilligung für Newsletter. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf www.walliserhof.at.

18.2 Gesundheitsangaben aus Reit- und Spa-Fragebögen werden nur für die Durchführung der jeweiligen Leistung verwendet, vertraulich behandelt und nach 12 Monaten gelöscht, sofern keine Aufbewahrungspflicht besteht.

18.3 Auf Veranstaltungen, im Reitstall und in öffentlichen Bereichen des Hauses können Fotos für die Eigenwerbung entstehen. Erkennbare Personen werden nur mit Einwilligung veröffentlicht; eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Im Spa wird nicht fotografiert.

§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

19.1 Erfüllungsort ist Brand.

19.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen ihres Heimatrechts unberührt.

19.3 Im Unternehmergeschäft ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Bludenz bzw. Feldkirch; der Walliserhof kann auch am Sitz des Vertragspartners klagen.

19.4 Konsumenten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich oder in einem anderen EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz können nur an ihrem Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort geklagt werden.

§ 20 Sonstiges

20.1 Fristen nach Tagen beginnen am Tag nach dem auslösenden Ereignis. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen enden mit dem Tag, der durch Benennung oder Zahl dem Ausgangstag entspricht; fehlt dieser, am letzten Tag des Monats. Erklärungen müssen am letzten Tag der Frist bis 24:00 Uhr zugegangen sein.

20.2 Der Walliserhof kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Vertragspartners aufrechnen. Der Vertragspartner kann aufrechnen, wenn der Walliserhof zahlungsunfähig ist, die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder anerkannt ist oder bei Konsumenten die Gegenforderung mit der Forderung des Walliserhofs rechtlich zusammenhängt.

20.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest der AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

20.4 Übersetzungen dienen der Information; im Zweifel gilt die deutsche Fassung.

20.5 Diese AGB gelten für Verträge, die ab dem 01.11.2026 abgeschlossen werden. Für früher geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.

Prüfwerte dieser Fassung

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PDF
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Text
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Fassung 2026 · Stand 30. September 2026 · https://stay.walliserhof.at/agb/neu/

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